Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen

Allgemeines

Unsere Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen (nachfolgend: "AGB") gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinn des § 310 Abs. 1 BGB  
für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, und für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Frühere, etwa anders lautende Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung und/oder der Verkauf aller Produkte unterliegt den nachstehenden AGB. Entgegenstehenden oder von den nachstehenden AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers wird widersprochen; diese erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt haben. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in unseren Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dürfen.

Angebot und Abschluss

Unsere Angebote, gleichgültig in welcher Form, sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Sie basieren auf der Leistungsbeschreibung des Bestellers, die die örtlichen Verhältnisse genau beschreiben muss, sofern sich aus ihnen Auswirkungen auf unsere zu liefernden Produkte ergeben. Menge, Qualität und Beschreibung sowie eine etwaige Spezifizierung der Ware entsprechen unserem Angebot. Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. An sämtlichen Verkaufunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten sowie ähnlichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind Änderungen nicht mehr möglich. Nebenabreden oder Zusicherungen haben nur Gültigkeit, sofern diese schriftlich von uns bestätigt sind. Wir behalten uns das Recht vor, auch nach wirksamem Vertragsabschluss technische Änderungen oder Verbesserungen im Rahmen des Zumutbaren vorzunehmen, soweit durch diese Änderungen keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt. Dem Besteller ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind und weder umgetauscht noch zurückgenommen werden können. Nimmt der Besteller die bestellte Ware nicht ab, werden die mit dem Auftrag zusammenhängenden, uns bereits entstandenen, nachweisbaren Kosten, die entstandenen Mehrkosten und der entgangene Gewinn von uns in Rechnung gestellt.

Liefertermine, Warenlieferung

Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein nach dem Kalender bestimmter Liefertermin enthalten ist und dieser ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Liefertermin zugesagt worden ist. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche.technischen Fragen sowie sonstige Einzelheiten des Auftrags gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind und dieser seine sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Zu diesen Verpflichtungen des Bestellers gehören insbesondere die Zurverfügungstellung von erforderlichen Unterlagen sowie die Zahlung einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller kann für den Fall des Lieferverzugs nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist unter Ankündigung des Rücktritts gesetzt hat und innerhalb dieser Frist keine Leistung erbracht wird. Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können entsprechend in Rechnung gestellt werden. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Verpflichtung des Bestellers zur Kaufpreiszahlung bei Fälligkeit bleibt hiervon unberührt. In Fällen des Annahmeverzugs werden wir die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Bestellers vornehmen. Auf Wunsch des Bestellers werden wir die Waren auf seine Kosten versichern. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Kaufpreis

Kaufpreis ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, sofern dort kein Preis genannt ist der in unseren aktuellen Preislisten aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist, oder der im Angebot enthaltene Preis. Der Kaufpreis versteht sich bei Empfangsstationen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf normaler Frachtbasis frei Empfangsstation inklusive der Kosten für Verpackung, zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die vier Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, bleiben vorbehalten. Bei Auslandsgeschäften behalten wir uns in diesem Fall zusätzlich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bestellers und vor Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen) oder aufgrund der Änderung von Lieferdaten nötig ist.

Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist mit dem Tage der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ist ein Abzug von 2 % Skonto zulässig, Verzugszinsen werden bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen nicht geltend gemacht. Kunden- oder auftragsbezogene Vereinbarungen zur Höhe des Skontoabzugs, der Skontofrist oder der Erhebung von Verzugszinsen haben nur Vorrang, wenn diese schriftlich von uns bestätigt sind. Die Skonto-Regelung lässt die Fälligkeit nach Satz 1 unberührt, sie beinhaltet keine Stundungs- oder Stillhaltevereinbarung. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse vor. Zahlungen sollen durch Banküberweisung oder per Scheck erfolgen; Scheckzahlungen erfolgen erfüllungshalber. Wechselzahlungen werden ebenfalls nur erfüllungshalber und auch nur dann anerkannt, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Alle mit dem Wechselverfahren einhergehenden Kosten trägt der Besteller. Soweit (im internationalen Geschäft) vereinbart wird, dass der Besteller über seine Bank (oder eine für uns akzeptable andere Bank) ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat, wird festgelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit den einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive, Revision 1993, ICC Publikation Nr. ERA 500, vorgenommen wird. Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht spätestens am Fälligkeitstag nach, steht uns das Recht zu, weitere Lieferungen an den Besteller nur noch gegen Vorkasse auszuführen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens. Treten nach Wirksamkeit des Vertragsschlusses in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers Umstände ein bzw. werden uns diese erst dann bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware so lange zurückzuhalten, bis die Ware im Voraus bezahlt ist oder uns in angemessener Weise Sicherheit für die Bezahlung geleistet worden ist. Für neue Bestellungen haben wir neben dem Recht, Vorkasse zu verlangen, auch das Recht, die Ware Zug um Zug gegen Bezahlung zu liefern. Wir sind darüber hinaus zum Rücktritt berechtigt. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Besteller den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Übergang der Gefahr kannte, ohne sich seine Rechte insoweit schriftlich vorzubehalten oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Dies gilt nicht, soweit wir arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache/ des Werks übernommen haben.

Gefahrübergang, Transport, Verpackung

Versandwege und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- undproduktionstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Mehrwegverpackungen werden dem Besteller nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheiten ist uns vom Besteller innerhalb von 3 Wochen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, rückwirkend Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. Für Einwegverpackungen gilt diese Regelung nicht. Diese gehen in das Eigentum des Bestellers über und werden nicht zurückgenommen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Besteller über, sobald die Ware mit unseren Fahrzeugen auf dem Werksgelände des Bestellers oder an einem von diesem benannten Bestimmungsort auf befestigter Fahrbahn angekommen ist; im Falle der Nichtbefahrbarkeit des Übergabeortes erfolgt der Gefahrübergang an dem Ort, bis zu dem ein einwandfreies An- und Abfahren möglich ist. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über. Die unbeanstandete Übernahme der Sendung durch die Transportperson gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung und der ordnungsgemäßen Verladung, sofern der Besteller nicht nachweist, dass die Verpackung bei der Übergabe der Sendung Mängel aufwies oder die Verladung nicht ordnungsgemäß erfolgte. Befindet sich der Besteller im Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über.  
DE/Ausgabe 03.2007